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Wenn Sie kurz vor der Pensionierung bei Ihrem Arbeitgeber stehen, stehen einige Entscheidungen an, die den Verlauf Ihres Ruhestandes entscheidend beeinflussen werden. Im schlimmsten Fall könnten Ihre Entscheidungen, sobald sie einmal dafür ihre Unterschrift geleistet haben, nicht mehr rückgängig gemacht werden - und Sie könnten diese Entscheidungen für den Rest Ihres Lebens bereuen. Bevor Sie also diesen Schritt wagen, sollten Sie sich umfassend informieren, um die Zusammenhänge und Regularien zu verstehen. Es ist in dieser entscheidenden Fase Ihres Lebens oft besser, etwas Geld für den Rat eines Experten auszugeben.

Einleitende Überlegungen und Grundlagen

Als Mitglied eines Pensionsfonds ist es für die Mitglieder wichtig, dass sie sich der Möglichkeiten bewusst sind, die ihnen im Rahmen dieses Fonds zustehen. Deshalb sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Pensionsfonds direkt eine Kopie der relevanten Verträge anfordern, um genau zu wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen. Allerdings sind diese Richtlinien und Verträge zumeist sehr technisch, theoretisch formuliert und dadurch nur schwer verständlich. Daher ist es sicherlich ratsam, einen Experten aufzusuchen, bevor Sie sich von solch komplizierten Verträgen überwältigen lassen.

Der Ruhestand bringt eine Menge einschneidender Konsequenzen mit sich. Die einschneidenste ist dabei sicherlich, dass das monatlichen Gehalt in Zukunft wegfällt. Natürlich verringern sich zugleich auch in den meisten Fällen die arbeitsbezogenen Ausgaben, dennoch sollte man den Gesichtspunkt des fehlenden Gehalts bei allen Überlegungennicht aus den Augen verlieren. Wenn Sie keine Vorstellung haben, wie Sie Ihr Leben ohne dieses Einkommen meistern sollen, empfiehlt es sich auch hier, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Zusätzlich müssen Sie des Weiteren auch auf Leistungen im Todes- oder Unglücksfall und im Fall der Arbeitsunfähigkeit verzichten. Oftmals bestimmt die Art, wie Sie in den Ruhestand treten, ob der Arbeitgeber auch weiterhin Ihre Krankenversicherung trägt. Fortlaufende Zuschüsse zur Krankenkasse hängen zumeist von Ihrer fortgesetzten Mitgliedschaft des Pensionsfonds des Arbeitgebers ab. Informieren Sie sich also in jedem Fall über die für Sie zutreffenden Bestimmungen. Natürlich spielen bei der Pensionierung auch psychologische Aspekte eine Rolle. Suchen Sie sich auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben Ziele und Beschäftigungen, die Sie herausfordern.

Vor Erreichen des Rentenalters hat ein Fondsmitglied normalerweise die Möglichkeit, Pensionskapital bei einer beliebigen namibischen Versicherungsgesellschaft oder einem anderen anerkannten Fonds anzulegen. Oftmals ist dies nach dem Erreichen des Rentenalters nicht mehr möglich. Deshalb sollte dies normalerweise mindestens einen Monat vor Erreichen des Rentenalters geregelt und verbindlich festgelegt werden, wie die Pensionszahlungen ab dem Eintritt ins Rentenalter gestaltet werden. Bitte überdenken Sie bei Zeiten ob dies in Ihre Finanzplanung passt und welche Auswirkungen es hätte, wenn Sie Ihren Pensionsfonds einen Monat vor Erreichen des Rentenalters verlassen würden. Bleiben alle anderen Leistungen des Arbeitgebers trotzdem bestehen? Zahlt der Arbeitgeber auch weiterhin in die Krankenkasse ein?

Wenn Sie dann in Ihren verdienten Ruhestand treten, kann Ihnen, im Falle es sich um einen Pensionsfonds handelt, ein Drittel Ihres Rentenkapitals bar und steuerfrei ausgezahlt werden, (beziehungsweise der Gesamtbetrag im Falle es sich um einen „Providentfund“ handelt, wovon zwei Drittel dann allerdings versteuert werden). Zwei Drittel des Kapitals muss erneut angelegt werden und die Pension (im Effekt die Amortisierung Ihres Kapitals) wird wie ein normales Gehalt versteuert. Es ist meist aus Steuergründen nicht ratsam, dass das gesamte Kapital für eine Rente angelegt wird, da Sie dann auch auf die Amortisierung der ansonsten steuerfreien Pauschale Steuerabgaben leisten müssten.

Sollten Sie zunächst nicht auf ein Einkommen aus dem Rentenkapital angewiesen sein, können Sie - sofern Ihr Fonds dies zulässt - das Geld in eine eigens für diesen Zweck geschaffenen „Preservationfund“ zwischenlagern, bis Sie es brauchen.

Wie sicher ist Ihr Pensionskapital?

Als besonnener Investor sollten Sie Sich natürlich damit beschäftigen, wie sicher Ihre Geldanlage in einem Pensionsfonds wirklich ist. Nach gründlicher Überlegung und Prüfung werden Sie wohl zu dem Ergebnis kommen, dass es schwierig werden könnte, eine noch sicherere Kapitalanlage zu finden - und das gilt für jeden Pensionsfonds, unabhängig von dessen Größe. Dafür sorgt das Pensionsfondsgesetz, welches besonders strenge Schutzmassnahmen für Rentenkapital beinhaltet. Eine spezielle Regierungsbehörde, der „Registrar of Pensionfunds“ (unter dem Dach der NAMFISA), hat dabei die Aufgabe, die Renten-„Industrie“ zu überwachen und zu regulieren sowie zu gewährleisten, dass die Interessen der Öffentlichkeit gewahrt werden.

Ein Pensionsfonds ist eine vom Arbeitsgeber und Förderern unabhängige gesetzlich eingetragene Vereinigung. Seine Finanzen und Verwaltung werden jährlich geprüft und detaillierte Jahresabschlüsse werden dann jeweils innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres dem „Registrar“ vorgelegt. Zusätzliche Sicherheit bietet eine oft jährliche, oder alle drei Jahre stattfindende versicherungsstatische Prüfung durch einen qualifizierten Aktuar.

Ziel des Gesetzes ist es auch, das Kapital der Mitglieder vor deren eigener Unvorsichtigkeit zu schützen und zu verhindern, dass Gläubiger ihre Ansprüche auf Ihr Rentenkapital geltend machen können. Wie immer es auch um Ihre Finanzen, oder die Ihres Arbeitsgebers bestellt sein mag, geniesst Ihr Rentenkapital gesetzlichen Schutz. Mitglieder sind oftmals besorgt darüber, dass ihr Rentenkapital, besonders im Todesfall oder im Invalidenfalle nicht die versprochenen Leistungen abdeckt. Dergleichen Leistungen, die oftmals das angesparte Kapital bei weitem übertreffen, sind jedoch normaler weise durch eine Versicherungspolice abgedeckt und beeinträchtigen meist nicht das Rentenkapital des Fonds.

Allerdings ist es absolut normal, dass Ihre Kapitalanlage durch Schwankungen auf den Finanzmärkten ständigen Wertschwankungen unterworfen ist, die aber auch Mittels verschiedener Investitionsstrategien teilweise oder selbst vollkommen ausgeschaltet werden können, immer nach dem Motto geringes Risiko (Wertschwankungen), geringer Gewinn. Da das Pensionsfondsgesetz ein sehr konservatives Vorgehen mit Ihrem Kapital vorschreibt, wird das Risiko für ihre Kapitalanlage allerdings relativ gering gehalten. Dies zeigt sich auch darin, dass die meisten Kapitalverwalter (Investmentmanager) in dieser Sparte, in meist zwischen 50 und 70 der bekanntesten, auf der Börse notierten Gesellschaften investieren. Dabei darf maximal 15% des Fondskapitals in einer spezifischen Aktie angelegt werden. Die Gesamtsumme, die in Aktien investiert werden darf, ist zudem gesetzlich auf 75% des Vermögenswertes eines Pensionsfonds beschränkt.

Es wird dabei stets eine möglichst balancierte Verteilung des Kapitals über verschiedene andere Werte wie Immobilien, Schuldscheine, Schatzwechsel und auch Barguthaben angestrebt. Ähnlich wie im Falle der Einschränkung einer Investition in einer speziellen Aktie, ist auch die Investition des Geldes pro Immobilie oder Bank auf ein Maximum beschränkt. Die Einhaltung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften, wird vom Investmentmanager verantwortet, vom Revisor überprüft und vom „Registrar of Pensionfunds“ überwacht.

Wie wird Ihr Geld angelegt und versteuert?

Das Steuergesetz bietet eine einzigartig vorteilhafte Steuerregelung bezüglich Ihres Rentenkapitals. Ihre monatlichen Beiträge, sowie die Ihres Arbeitgebers, werden nämlich als Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen gestattet. Innerhalb des Pensionsfonds geniesst dann Ihr dort angespartes Kapital Dank der vorteilhaften gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls steuerfreien Zuwachs. Werden schlussendlich irgendwelche Leistungen fällig, bietet das Gesetz auch ins solchen Fällen wieder eine sehr vorteilhafte Besteuerung, deren Detaillierung den Rahmens dieses Artikels leider sprengen würden.

Pensionsfondsgelder die bei einer in Namibia eingetragenen Versicherungsgesellschaft oder einem in Namibia eingetragenen Pensionsfonds anglegt wurden tragen namibische Identität und können somit nicht ohne Weiteres zwischen verschiedenen Länder transferiert werden.

Nach der aktuellen Gesetzgebung dürfen maximal 65 Prozent des Gesamtkapitals eines Pensionsfonds im Ausland angelegt werden. Die meisten Investmentmanager nutzen auch dieses Zugeständnis. Da Pensionsfonds, im Gegensatz zu Südafrika zum Beispiel, in Namibia derzeit nicht besteuert werden, kann der Anleger – verglichen mit Südafrika – einen deutlich günstigeren Kapitalzuwachs erwarten. Im Nachbarland unterliegen Pensionsfonds nämlich einem Sondergesetz, demzufolge Pensionsfonds mit zwischen 1% und 2% des Kapitals jährlich besteuert werden. Auch die in Südafrika kürzlich eingeführte Kapitalzuwachssteuer wirkt sich nachteilig auf das Sparkapital aus. Diesen Nachteilen einer in Südafrika angelegten Rente, wird allerdings durch die allgemein höhere Inflation und die niedrigeren Zinssätze in Namibia entgegengewirkt.

Wie wird Ihre Rentenhöhe bestimmt?

Als Laie mögen Sie vielleicht der Meinung sein, dass Versicherungsfirmen mit einer komplizierten und streng geheimen Formel (die den Kunden stets benachteiligt) die Höhe Ihrer Rente bestimmen, aber wir können Sie beruhigen: dies ist nicht der Fall. Das Ganze ist sogar nur eine einfache Tilgungsrechnung mit logischem Prinzip. Sie leihen Ihr Geld einer Versicherungsgesellschaft und diese wird Ihnen das Kapital für den Rest Ihres Lebens mitsam Verzinsung wieder zurückzahlen. Natürlich weiß niemand, wie alt Sie werden oder welche Rendite Ihr Kapital in Zukunft erwirtschaften wird. Die Versicherungsgesellschaft muss sich deshalb an allgemeinen Lebenserwartungsstatistiken und langfristigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen orientieren, die in aller Warscheinlichkeit in Ihrem Falle letztendlich gar nicht zutreffen werden. Anhand dieser Annahmen ist es dann jedoch ganz einfach, Ihre monatliche Rente zu errechnen. Allerdings verwendet jede Versicherungsgesellschaft eigene Lebenserwartungs- und Wirtschaftsstatistiken, so dass Sie bei verschiedenen Versicherungsfirmen auch deutliche Unterschiede in der angebotenen Rente feststellen werden.

Die Gemeinschaftsrente

Die allgemeinere und gängigere Alternative, die Gemeinschaftsrente (Pooled Pension), versorgt wahlweise nur Sie selbst lebenslänglich mit einem vertraglich festgelegtem Einkommen, was auch immer geschehen mag, oder aber Sie und eine zweite vorweg angewiesene Person, die in Ihrem Todesfalle ebenfalls lebenslänglich eine Rente bezieht. Diese Rentenform wird nur von Versicherungsgesellschaften angeboten. Das Rentenkapital aller Anleger wird in ein Gemeinschaftskonto eingezahlt und verliert sogleich seine Identität als Kapital eines bestimmten Rentners.

Vertraglich kann ein jährliche Erhöhung der Rente um 5%, 10% oder 15% festgelegt werden, welche dann auch für den angewiesenen Zweitbezieher zutrifft. Wenn Sie einen Zweitbezieher anweisen möchten, der auch nach ihrem Tod weiter eine Rente lebenslänglich beziehen soll, muss die Höhe dieser 'Restrente’ als Prozentsatz Ihrer Rente vertraglich festgelegt werden (normalerweise 50%, 66%, 75% oder 100%). Die Gemeinschaftsrente bietet außerdem eine minimum Laufzeit (‚Zahlungsgarantie’) von wahlweise 5,10 oder 15 Jahren, ab dem Zeitpunkt der Pensionierung, demzufolge, im Todesfalle des oder der Rentenempfänger innerhalb dieser Zeitspanne, die Zahlungsverpflichtung der Versicherungsgesellschaft erst nach Ablauf der gewählten Zeitspanne erlischt. Ansonsten erlischt die Verpflichtung immer erst nach dem Tode des letzten Empfängers.

Das Prinzip dieser Rentenform ist die vertragliche Verpflichtung der Versicherungsgesellschaft zur Auszahlung der vereinbarten Rente, was immer passieren mag. Damit übernimmt die Versicherungsgesellschaft gewisse Risiken: Zum Einen könnte die Rendite Ihres Rentenkapitals geringer ausfallen als erwartet, zum Anderen könnten Sie und/oder Ihr Zweitbezieher länger leben als angenommen. Wenn Sie oder der Zweitbezieher allerdings früher sterben als erwartet oder die Rendite höher ausfällt als angenommen, fällt der daraus resultierende Gewinn der Versicherungsgesellschaft zu. Das heisst: Wenn Sie profitieren, verliert die Versicherungsgesellschaft, aber eben auch umgekehrt.

Diese Alternative ist geeignet für einen Rentner, der hauptsächlich oder völlig von diesem Einkommen abhängig ist, mit nur geringen oder gar keinen weiteren Einnahmequellen. Die Gemeinschaftsrente empfiehlt sich außerdem für Personen, die finanziell wenig risikofreudig sind, denn sie legt die Zahlungsverpflichtung für die gesamte Lebensdauer des Rentners und seines angewiesenen „Rentennachfolgers“ vertraglich fest und man ist somit nicht den Schwankungen der Finanzmärkte ausgesetzt und wird nicht von einem sehr langen Lebensabend beeinträchtigt. Angehende Rentner sollten sich allerdings vorsehen, unter aussergewöhnlichen Wirtschaftsbedingungen (z.B. historisch niedriges Zins – und Infationsniveau), wie sie derzeit vorliegen, solche Rente zu wählen. Unter vorherrschenden Bedingungen ist es ratsam, entweder den Eintritt in die Rente zu verschieben oder aber zunächst die Privatrente zu wählen die in Folge besprochen wird. Nach einer Normalisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollte es dann immer noch möglich sein, zur Gemeinschaftsrente zu wechseln. Vor einer diesbezüglichen Entscheidung sollte der angehende Renter ein klares Bild seiner Finanzlage haben und sollte sich vollkommen im Klaren sein, was seine Prioritäten für die Zukunft sind. Geht es ihm hauptsächlich um das eigene finanzielle Überleben nach dem Ende der Beruftätigkeit, dann empfiehlt sich die Gemeinschaftsrente als bessere Lösung. Ist er aber ausreichend versorgt und möchte gern den Restbestand seines Rentenkapitals im Todesfalle den Erben erhalten, dann könnte er zusätzlich eine Kapitalsicherungsoption wählen, die in Folge beleuchtet werden soll, oder aber er entscheidet sich für die Privatrente die auch in Folge besprochen wird und bei der der betreffende Rentenfonds des Rentners Kapital individuell anlegt.

Die Gemeinschaftsrente mit Kapitalsicherungsoption beinhaltet den Abschluss eine Lebensversicherung durch den Rentner, die im Todesfall das ursprüngliche Rentenkapital mittels einer Versicherungspolice zurückerstattet. Für die Versicherungsgesellschaft steigt dabei das Risiko nach Beginn der Rentenzahlungen zunächst langsam, dann aber immer schneller, da sich das Rentenkapital durch die monatlichen Auszahlungen progressiv „abnutzt“ (amortisiert wird). Je länger der Rentner lebt, umso weniger ist von dem ursprünglichen Kapital übrig und umso höher ist die Summe, die die Versicherungsgesellschaft aufbringen muss, und umgekehrt. In Zeiten hoher Inflation verringert sich der reale Wert der Auszahlung des Kapitals im Todesfall allerdings sehr schnell. Wie gesagt ist der Grundgedanke dieser Option, dass der Rentner etwas für die Erben hinterlassen möchte. Er muss also einen Teil seiner Rente „opfern“, um dieses Ziel zu erreichen. Nach seinem Tod kommt die Versicherung für den Fehlbetrag zwischen dem ursprünglich eingezahlten Rentenkapital und dem bis dahin amortisierten Betrag auf.

Ein grundlegender Nachteil der Gemeinschaftsrente ist die Tatsache, dass es sich um keine transparente Vereinbarung handelt. Der Rentner wird nicht darüber informiert, welche Rendite erwirtschaftet oder welche Leistungen von seinem Kapital auf dem Gemeinschaftskonto finanziert wurden.

Die Schlüsselfragen die Sie Sich stellen sollten, bevor Sie die Kapitalsicherungsoption vor der Privatrente wählen, ist erstens wie risikofreudig Sie sind und zweitens ob Sie sich aller zukünftigen Entscheidungen bezüglich der Anlage Ihres Rentenkapital entledigen möchten. Trifft Letzteres zu, dann wäre die Gemeinschaftsrente mit Kapitalsicherungsoption für Sie geeigneter, da eine Privatrente finanzielle Risikobereitschaft und fortwährendes Engagement erfordert.

Eine der hiesigen Versicherungsgesellschaften bietet eine, für derzeitig ungünstige Bedingungen (mit ungewöhnlich niedrigem Zins – und Inflationsniveau) vorteilhaftere Regelung, derzufolge der Rentner Anfangs bestimmt welch eine Rendite die Versicherungsgesellschaft der Berechnung seiner vertraglich festgelegten Rente zu Grunde legen soll. Diese Rendite kann derzeit wahlweise auf 3.5%, 4.5% oder 5% festgelegt werden, welche in allen Fällen etwas unter der heute zu erwartenden Zukunftsendite liegt. Je höher die von Ihnen gewählte Renditenannahme ist, desto höher wird Ihre Anfangsrente, aber desto niedriger dementsprechend Ihre zu erwartenden Erhöhungen in Zukunft ausfallen, und umgekehrt.

Ein Beispiel: Wenn Sie den Ertrag auf 5% festlegen, berechnet die Versicherungsgesellschaft Ihre persönliche Rente anhand dieser Vorgabe sowie der statistischen Lebenserwartung ihres Kundenstamms. Nehmen wir einmal an, diese Lebenserwartung liegt bei 10 Jahren, Sie investieren Rentenkapital in Höhe von N$ 1 Mio. und es fallen keine weiteren Unkosten an. Mittels eines Finanztaschenrechners kann Ihnen nun eine monatliche Pension von ca. N$ 10 600 und ein theoretisches Kapitalsaldo von N$ 920 000 nach Ablauf des ersten Jahres errechnet werden. Wenn der tatsächliche Ertrag im ersten Jahr allerdings 10% und nicht 5% beträgt, beläuft sich Ihr Kapitalsaldo in den Büchern der Versicherungsgesellschaft auf etwa N$ 971 400, welches in der dann verbleibenden Laufzeit von rund neun Jahren amortisiert werden kann (mit jedem Jahr dass Sie überleben, verringert sich Ihre restliche Lebenserwartung mit etwas weniger als 1 Jahr). Im zweiten Jahr werden Sie deshalb eine monatliche Rente von etwa N$ 11 200 erhalten – immerhin etwa 6% mehr als die ursprüngliche Rente. Wenn der Ertrag des zweiten Jahres dann nur bei 5% liegt, bleibt die Rente im dritten Jahr konstant. Ihre Sicherheit dabei ist, dass Ihre Rente nie reduziert werden kann, selbst wenn die Rendite unter der Erwartung der Versicherungsgesellschaft liegen sollte.

Wenn Sie von einer Versicherungsgesellschaft ein Angebot auf Grund einer Gemeinschaftsrente einholen wollen, sollten Sie beachten, dass dies nur für maximal sieben Tage gültig ist. Geht Ihr Rentenkapital nicht innerhalb dieser Frist bei der Versicherungsgesellschaft ein, verfällt das Angebot aufgrund der ständigen Wertschwankungen und es könnte passieren, dass Ihre Rente niedriger oder höher ausfällt, als zuvor angegeben. Aus diesem Grunde lohnt es sich nicht, solche Angebote vorzeitig einzuholen es ei denn, lediglich zum Zweck einer groben Andeutung der zu erwartenden Pension.

Die Privatrente

Die etwas ungewöhnlichere Regelung einer Rente ist die „Privatrente“, bei der das Kapital des Pensionärs in einem persönlichen Rentenkonto geführt wird und nicht in ein Gemeinschaftskonto mit einfliesst, in dem es seine „Identität“ verliert.

Diese Alternative wird nicht nur von Versicherungsfirmen aber auch von anderen Institutionen im Lande angebote. In diesem Fall hat die Firma, die Sie beauftragen, zwei Hauptaufgaben: zum Einen führt sie Ihr Privatrentenkonto und zahlt Ihre monatlichen Renten, zum Anderen wird Ihr Rentenkapital nach Ihren Wünschen und Aufträgen an einen, oder verschiedene, von Ihnen angewiesenen Investmentmanager zur Verwaltung weitergeleitet.

Das Risiko hinsichtlich der Rendite sowie der Lebensdauer des oder der Rentenempfäger, im Falle eines Zweitnutzers, wird von Ihnen und Ihrem Zweitnutzer getragen. Ungünstige Entwicklungen diesbezüglich beeinträchtigen die Bezüge des oder der Rentner, und umgekehrt. Sie bestimmen in diesem Falle die Höhe Ihrer Rente, die allerdings nicht niedriger als 5%, und nicht höher als 20% des Kapitalsaldos auf Ihrem Rentenkonto zu Jahresanfang sein darf. Dies können Sie jährlich entsprechend Ihrer Bedürfnisse revidieren.

In konkreten Zahlen hieße das: Wenn Ihr Kontostand im ersten Jahr bei N$ 600 000 liegt, beträgt Ihre jährliche Mindestrente für diese 12 Monate N$ 30 000 (5% von N$ 600 000) oder N$ 2 500 im Monat, während als maximale Jahresrente in Jahr Eins N$ 120 000 (20% von N$ 600 000) oder N$ 10 000 pro Monat möglich wären. Dieser Prozess würde sich jährlich wiederholen. Das Rentenkapital bleibt dabei Ihr Eigentum, egal, was passiert. Sollte die Rendite geringer ausfallen als die gewählte Pensionshöhe oder wenn Sie älter werden, als die Lebenserwartungsstatistiken angenommen haben, müssen sie damit rechnen, dass Ihre Rente rapide sinkt – was natürlich umgekehrt ebenso zutrifft.

Diese Rentenoption empfiehlt sich eher für Rentner, die selbst oder deren Zweitnutzer nicht existenziell von der Pension abhängig sind, weil sie beispielsweise noch andere Einkommensquellen im Ruhestand haben. RFS empfiehlt die Privatrente darüber hinaus auch nur Personen die bereit sind, ein gewisses Risiko einzugehen (betreffs der zukünftigen Rendite und der Lebensdauer). Unter dieser Alternative hat der Rentner normalerweise die Wahl bezüglich des oder der Investmentportfolios. Die zu erwartende Rendite hängt grundsätzlich von mehreren Faktoren ab. Zum einen vom Risiko, das Sie bei der Auswahl Ihres oder Ihrer Investmentportfolios eingehen, sowie von den Fähigkeiten der oder des von Ihnen angewiesenen Investmentmanager/s, aber auch von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Aufgrund dieser Faktoren sind Garantien für Zukünftige Erträge mehr oder weniger ausgeschlossen. Das Risiko im Kontext der Verwaltung Ihres Investmentportfolios wird generell im Ausmass der Wertschwankungen ausgewiesen.

So weist eine Anlage am Geldmarkt zum Beispiel keine Wertschwankungen, dafür aber niedrigste Erträge auf lange Sicht aus. Bei dem „Smoothed Bonus Portfolio“ (gelegentlich auch unpassenderweise als Portfolio mit Kapitalgarantie bezeichnet) kann auf lange Sicht mit etwas größeren Schwankungen, dafür aber auch potenziell höheren Erträgen gerechnet werden. Letztere werfen jährliche oder halbjährliche Ausschüttungen in Form von einer Bonusverteilung ab, die auf den erwirtschafteten Zinsen, Dividenden sowie auch dem Wertzuwachs der Kapitalwerte begründet sind. Diese Portfolios unterscheiden sich zumeist nicht gravierend von „normalen“ marktbezogenen Investmentfonds, allerdings behält die Versicherungsgesellschaft unter vorteilhaften Marktbedingungen einen Teil des erwirtschafteten Ertrags ein, um die negative Marktschwankungen bei Bedarf auffangen zu können. Da die Versicherungsgesellschaft hier ein gewisses Risiko trägt, veranschlagt sie für diese Art Portfolio auch höhere Verwaltungsgebühren die Teilweise nicht dem Anleger offenbart werden.

Ein an die Inflation gekoppeltes Portfolio bietet sich eher für weniger risikofreudige Rentner an, da dieses ebenso wie das „Smoothed Bonus“ Portfolio geringere Wertschwankungen aufweist, aber mitunter auch negative Wertentwicklungen nicht vollkommen ausschliesst, wenn es sie auch auf ein meist akzeptables Minimum beschränkt. Somit gibt es hierbei auch keine Kapitalgarantie. Auch diese Portfolios werden in typischen Rentenfonds-Vermögenswerten angelegt, wie Aktien, Schatzbriefe, Hypotheken, Immobilien oder Wechsel. Normalerweise soll bei solch einem Portfolio die Rendite die Inflation mittel- bis langfristig um einen Zielprozentsatz, zumeist zwischen zwei und sechs Prozent, übertreffen. Die Renditen dieses Portfolios sind somit direkter an die vorherrschende Inflation gekoppelt und sollten daher attraktiver für Rentner sein, deren Bedürfnisse meist ebenfalls eher an der vorherrschenden Inflation als am generellen Zustand der Wirtschaft oder des Investitionsmarktes ausgerichtet sind. Hinsichtlich Risiko, beziehungsweise Wertschwankungen, beinhaltet auch dieses Portfolio wiederum eine etwas höhere Instabilität und dafür aber auch wiederum eine potenziell höhere Rendite auf lange Sicht, wobei ein höheres Renditenziel höhere Wertschwankungen beinhaltet und umgekehrt.

Der Multimanager versucht, die beste Kombination verschiedener Anlagenverwalter (meist die nachfolgend besprochenen marktbezogenen Investmentfonds) in einem Portfolio zu verbinden um dadurch zum Einen die Wertschwankungen zu reduzieren, zum Anderen ein Ergebnis zu erzielen, das über dem des durchschnittlichen Anlagenverwalters liegt.

Die vergleichsweise höchsten Wertschwankungen, aber auch die potentiell höchste Rendite auf lange Sicht, bieten die typischen markbezogenen Investmentportfolios („Market Linked Prudential Portfolios“). Wie zuvor erwähnt, müssen Vermögenswerte dieser Portfolios laut Gesetz stets eher „konservativ“ angelegt werden. Das Risiko ist daher selbst in den riskantesten marktbezogenen Portfolios immer noch relativ gering.

Ein entscheidender Vorteil der Privatrente ist die Tatsache, dass sie völlig transparent ist. Der Rentner sollte dabei jederzeit auf dem aktuellen Stand seiner erzielten Rendite und der aus seinem Kapital beglichenen Kosten sein. Privatrenten könnten derzeit in Namibia bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften, sowie bei privaten Rentenkassenverwaltern – wie unter anderem RFS – abgeschlossen werden.

Fazit

Als Faustregel gilt: Der Pensionär sollte dafür Sorge tragen, dass er in jedem Falle ein gesichertes Einkommen hat welches seine Lebenshaltungskosten deckt und sollte das dazu benötigte Kapital auf „Nummer Sicher“ investieren. Das heisst, dass Wertschwankungen für diesen Teil des Kapitals weitgehenst ausgeschlossen sein sollten und dass dieses Einkommen unabhängig von seiner Lebensdauer, oder der des Zweitnutzers, gesichert ist. Wie zuvor erwähnt, ist es immer wichtig, die vorherrschenden wirtschaftlichen Gegebenheiten im Auge zu behalten, da der Berechnung der gesicherten Gemeinschaftsrente die aktuelle Wirtschaftslage zu Grunde liegt und diese Vorgaben für den Rest Ihres Lebens, und das Ihres Zweitnutzers Bestand haben, was sich möglicherweise in Zukunft für Sie höchst nachteilhaft erweisen könnte. Sollte die Inflationsrate zum Beispiel in Zukunft nennenswert steigen, wird sich die Kaufkraft Ihrer Rente rapide verringern und warscheinlich schon bald nicht mehr Ihre Lebenshaltungskosten decken.

Den Teil Ihres Kapitals der diese Grundbedürfnisse überschreitet, sollten Sie allerdings eher in einer Privatrente unterbringen, da diese deutlich flexibler ist und unverbrauchtes Kapital nach Ihrem Tod, über eine minimum Zeitspanne von 5 Jahren, in steuerpflichtige Raten an Ihre Erben ausgezahlt werden kann.

Die Renditenannahme, die derzeit der Berechnung Ihrer Einstiegsrente im Gemeinschaftsrentenmodell durch Versicherungsgesellschaften, zu Grunde gelegt wird, beläuft sich momentan auf nur etwa 7% pro Jahr oder sogar weniger - ein geradezu historisches Tief, das auch historisch niedrige Einstiegsrenten für Pensionäre ergibt, die jetzt in den Ruhestand treten. Darin zeigt sich auch die Gefahr der Gemeinschaftsrente. Wenn die Inflationsrate, die derzeit bei ausgesprochen niedrigen 3% pro Jahr liegt, in Zukunft steigt, wird sich die Kaufkraft der Rente progressiv verringern und den Pensionär, der keine zusätzlichen Einkünfte bezieht, wahrscheinlich relativ schnell mittellos machen.

Aus diesem Grunde raten wir derzeit vom Abschluss einer Gemeinschaftsrente ab. Entweder sollten Sie den Zeitpunkt Ihrers Renteneintritts verschieben, oder aber Ihr Kapital zeitweilig in einer Privatrente anlegen, bis sich Inflation und Zinsen wieder auf ein dauerhaftes Niveau eingependelt haben. Dann können Sie immer noch entscheiden, Ihr Rentenkapital in eine Gemeinschaftsrente zu übertragen, da die meisten Privatrentenvereinbarungen diese Möglichkeit bieten. Dies sollten Sie allerdings vor Abschluss einer Privatrentenvereinbarung sicherstellen. In dieser Situation sollten Sie Ihr Kapital allerdings nicht allzu grossen Wertschwankungen blossstellen.

Kurz vor Eintritt in die Rente sollten Sie ein paar grundlegende Entscheidungen treffen, die die Zeit im Ruhestand nachhaltig beeinflussen werden. Einige dieser Entscheidungen werden unabänderlich, sobald Sie Ihre Unterschrift geleistet haben - es könnte also passieren, dass Sie diese Entscheidung für den Rest Ihres Lebens bereuen werden. Es ist deshalb wichtig, dass Sie Sich umfassend informieren und Sich über die Prinzipien und die Auswirkungen Ihrer Entscheidung vollkommen im Klaren sind. Hier lohnt es sich in jedem Fall, Geld für Expertenrat auszugeben.

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